Starke Zweifel an der Grabenwahl

Höchstrichterliche Kritik

Der frühere Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz hat sich sehr kritisch zur Grabenwahl ein­gelassen. In einer Festschrift für seinen Richterkollegen Winfried Hassemer (2010, S 111 ff) hat er einen Beitrag veröffentlicht, der den Titel trägt: „Bigamie im Wahlrecht? Zweifel an dem Graben­system“. Mahrenholz führt darin aus, das Verfassungsgericht habe das Grabensystem niemals einer grundlegenden Bewertung unterworfen, obwohl selbst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Anlass genug dazu bestanden hätte. Und diese Stimme des Schrifttums hat Gewicht, auch wenn sie nicht zur herrschenden Meinung zählt. Schwerer wiegt jedoch die Entscheidung des Landesverfas­sungsgerichts von Schleswig- Holstein (LVerfG v. 30.8.2010, Az 3/09 und 3/10; Nord-ÖR 19/2010, S. 389 und 410 ff). Das Landeswahlgesetz fußt wie das BWahlG auf dem Verfahren der „personalisier­ten“ Verhältniswahl. Die Verfassungsrichter in Kiel stellten dazu fest: „Als verbundenes und einheit­liches Wahlsystem schließt es eine die Grundsätze der Mehrheits- und der Verhältniswahl nebenein­ander stellendes Grabensystem aus.“

Quelle:

Zitiert aus dem Schriftsatz von mehr als 190 Beteiligten, die unter dem Aktenzeichen 2 BvC 37/19 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Art. 41 Abs. 2 GG i.V.m § 48 BVerfGG eine gegen den Deutschen Bundestag gerichtete Wahlprüfungs-Beschwerde an­hängig gemacht haben. Der Schriftsatz ist im Internet zugänglich unter: http://manfredhettlage.de.w020ffc4.kasserver.com/wahlpruefungs-beschwerde-2/

 

Veröffentlicht unter Wahlrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Starke Zweifel an der Grabenwahl

DIREKTWAHL IN DER EU:

Das politische Zitat

„Wir wollen, dass künftig die Bürgerinnen und Bürger direkt über ihre Europaabgeordneten entschei­den können. Dazu wollen wir für die Europawahl ähnlich wie bei der Bundes- und Landtagswahl die Direktwahl von Abgeordneten in Wahlkreisen ermöglichen.“

Aus: CSU Bayern-Plan für die Europa-Wahl 2013. Link: https://www.csu.de/politik/beschluesse/der-bayernplan-2013-2018/?pdf

Veröffentlicht unter Wahlrecht | Kommentare deaktiviert für DIREKTWAHL IN DER EU:

Landtagswahl in Bayern

Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22,   80639 München,

An das Bundesverfassungsgericht Postfach 1771 76006 Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. (1) Ziff. 4 a GG

der beteiligten Beschwerdeführer:  1.) Dr. Manfred C. Hettlage,   Nibelungenstr. 22, 80639 München (Gruppenbevollmächtigter); 2.) Dr. Ursula Offergeld-Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München; 3.) Kampka, Joachim,   Nürnberger Str. 24, 80637 München; 4.) Dr. Mertel, Robert,   Kindermannstr. 1, 80637 München; 5.) von Braunmühl, Gero,   Taxisstr. 25, 80637 München; 6.) Köhler, Thomas,   Andreèstr. 12, 80634 München. 

Vollmacht

Der Beteiligte zu 1.), Dr. Manfred C. Hettlage, wird hiermit von den fünf weiteren Beteiligten durch Endunterschrift zu diesem Schriftsatz als Gruppenbevollmächtigter bestätigt und damit beauftragt, das Verfahren auch vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (ByVerfGH) hatte die Gruppenvollmacht anerkannt.

Im Falle einer mündlichen Verhandlung wird der Bevollmächtigte dem Gericht einen zugelassenen Rechtsbeistand benennen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Wahlrecht | Kommentare deaktiviert für Landtagswahl in Bayern

Verfassungsbeschwerde anhängig

Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen

„Wir leisten Widerstand!“ Mit diesen Worten kommentierte Dr. Manfred C. Hettlage, die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes v. 28.10.2019, der eine Wahlprüfungs-Beschwerde von insgesamt sechs Beteiligten abgelehnt hat. Sie woll­ten eine Wiederholung der Landtagswahl v. 14.10.2018 erreichen. Dazu der Gruppen­bevollmächtigte Hettlage: „Wir haben den Rechtsweg ausgeschöpft und gegen den Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2016/19 Verfassungsbeschwerde eingelegt“.

Bei dem Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage der 10 Überhang- und 15 Aus­gleichsmandate, die bei der Bayerischen Landtagswahl entstanden sind. Hettlage: „Es verletzt jede Logik, wenn der Ausgleich größer ist als der Überhang. Niemand ist be­fugt, das Wahlergebnis nach der Wahl irgendwie zu verändern, zu verbessern oder auszugleichen. Wer das Wahlergebnis ausgleicht, der verfälscht es auch.“ Wahlen würden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen.

V.i.S.d.P. Gero von Braunmühl, Taxisstr. 25, 890637 München.

München. den 5.11.2019

Veröffentlicht unter Wahlrecht | Kommentare deaktiviert für Verfassungsbeschwerde anhängig

Neues Schrifttum zum Wahlrecht

Kl. Beiträge ab November 2017, von Hettlage, Manfred C.

2020

„Grabenwahl und Grundgesetz / Bigamie im Wahlrecht?“ Februar 2020, Publicus / Der Online-Spiegel für das öffentliche Recht, (Ausg. 11. 2. 2020,  Link: https://publicus.boorberg.de/grabenwahl-und-grundgesetz/)

Jenseits der Verfassung  / Untaugliche Vorschläge zur Verkleinerung des Bundestages, Europolis 2018, (PDF-Datei), Ausg.  Januar 2010; Link:, https://www.europolis-online.org/wp-content/uploads/2020/01/Microsoft-Word-BeitrJenseits.docx.pdf 

2019

„Wer das Wahlergebnis ausgleicht, der verfälscht es auch“, Publicus / Der Online-Spiegel für das öffentliche Recht, Ausgabe 2019-10 Link: https://publicus.boorberg.de/wer-das-wahlrecht-ausgleicht-der-verfälscht-es-auch/ .

 „Vorhang zu und alle Fragen offen / Sachsen hat einen neuen Landtag ge­wählt“, Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ) Ausgabe 38/2019, S. 1233.

 „Wahlrecht / Offener Brief an den Deutschen Bundestag, Tichys Einblick v. 24.9.2019, https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wahlrecht-offener-brief-an-den-deutschen-bundestag/ .

„In der Listenwahl kommt alles auf die Reihenfolge an“, Tichys Einblick v. 30.7.2019, https://www.tichyseinblick.de/es-sentials/in-der-Listenwahl- kommt-alles-auf-die-Reihenfolge-an/ . Weiterlesen

Veröffentlicht unter Wahlrecht | Verschlagwortet mit , , | Kommentare deaktiviert für Neues Schrifttum zum Wahlrecht

Leserbrief: Tomaten auf den Augen

Die Welt v. 30.9.2019: „Schrumpfen, aber ehrlich“

Was soll man dazu sagen? Nicht nur Marco Buschmann (FDP), MdB, auch Michael Frieser (CSU), MdB, hat Tomaten auf den Augen. Der Bundestag ist doch nicht einfach nur zu groß und muss kleiner werden. Darum geht es doch gar nicht. Der Bundestag ist in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung nicht verfassungskonform. Es gibt nur 299 Wahlkreise, in denen nur 299 Abgeordnete unmittelbar gewählt werden können, wie es die Verfassung in Art. 38 GG verlangt. Der verbleibende Rest von 410 Abgeordneten wird nicht unmittelbar gewählt. Er gelangt über die Landeslisten in den 16 Bundesländern in das Parlament, wird also nur indirekt und außerdem „en bloc“ gewählt. Die entmündigten Wähler können aus den starren Listen keine personelle Auswahl treffen und auch die Reihenfolge auf den Listen nicht verändern. Dazu sagt das Verfassungsgericht: „Der Grundsatz der Unmittelbarkeit verbietet … die indirekte Wahl …“ Vgl. BVerfGE 47, 253 (279 ff). Und um das Maß voll zu machen: Von den 410 nicht direkt gewählten Abgeordneten bekleiden 65 lediglich ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat, sind also überhaupt nicht gewählt worden. Die nachgeschobene Aufstockung der 65 Zusatzmandate wurde den Wählern oktroyiert, und dies ist schon für sich allein genommen grob verfassungswidrig.

Dr. Manfred C. Hettlage, München

 

Veröffentlicht unter Wahlrecht | Kommentare deaktiviert für Leserbrief: Tomaten auf den Augen

Wenn man die CSU in Sachsen wählen könnte …

Durch Stimmensplitting zweimal gewinnen, einmal mit den Erststimmen und noch einmal mit den Zweitstimmen: Träumerei oder Erfolgsmodell?

Wie Bayern ist auch Sachsen ein Freistaat. Wenn man die CSU in Sachsen wählen könnte, wäre es möglich, dort getrennt zu marschieren und vereint zu schlagen. Leider kann man es der CDU nicht beibringen, die AfD mit dieser Strategie in die Position einer Splitterpartei abzudrängen. Würde sich die CSU in Sachsen nur für die Direktmandate und die CDU allein für die Zweitstimmen bewerben, entstünden lauter CSU-Überhangmandate. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Wahlrecht | Kommentare deaktiviert für Wenn man die CSU in Sachsen wählen könnte …

Die SPD muss „die Schiffe hinter sich verbrennen“

 

I. Offener Brief

an die 56 direkt gewählten Abgeordneten der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

Niels Annen; Dr. Matthias Bartke; Sören Bartol; Bärbel Bas; Esther Dilcher; Dr. Wiebke Esdar; Jasmin Fahimi; Dr. Fritz Felgentreu; Prof. Edgar Franke; Dagmar Freitag; Sigmar Gabriel; Michael Gerdes; Timon Gremmels; Micheal Groß; Metin Hakverdi; Dirk Heidenblut; Hubertus Heil; Gustav Herzog; Dr. Eva Högl; Oliver Kraczmarek; Johann Kahrs; Rolf Kapschack; Arno Klare; Lars Klingbeil; Elan Korkmaz; Prof. Karl Lauterbach; Helge Lindh; Dr. Mathias Miersch; Falko Mohrs; Claudia Moll; Siemtje Möller; Michell Müntefering; Dr. Rolf Mützenich; Thomas Oppermann; Josephine Ortleb; Mamut Özdemir (Duisburg); Aydan Özoguz; Sabine Poschmann; Achim Post (Minden); Dennis Rohde; René Röspel; Michael Roth; Sarah Ryglewski; Johann Saathoff; Axel Schäfer; Uwe Schmidt; Johann Schrabs; Swen Schulz (Spandau); Frank Schwebe; Stefan Schwartze; Mathias Stein; Kerstin Tack; Michael Thews; Markus Töng; Dirk Vöpel; Bernd Westphal.

 

Die SPD könnte sich „die Finger schlecken“, wenn sie so dastünde wie die Labour Party in Großbritannien. Will die SPD ihren Rang als ernstzunehmende Volkspartei zurückgewinnen, muss sie „die Schiffe hinter sich verbrennen“ und den mühevollen „Häuserkampf“ um jeden einzelnen der insgesamt dann 598 Wahlkreise mutig auf sich nehmen. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Wahlrecht | Kommentare deaktiviert für Die SPD muss „die Schiffe hinter sich verbrennen“

Weniger Überhänge, unveränderter Ausgleich?

Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr, 22, 80639 München. FN: 089 / 1 66 53 86;   Mobil: 0170 89 13 102; eMail: mail@manfredhettlage.de

An den Präsidenten des Deutschen Bundestags, Dr. Wolfgang Schäuble, MdB, Platz der Republik 1,  11011 Berlin.  Vorab per Telefax: 030 227 -36878

 Es gilt das Datum der Zustellung

ERGÄNZUNG  DES   WAHLEINSPRUCHS  WP  193/17

der beteiligten Damen und Herren:

1.) Axel Schlicher, An der Neuwiesen 20 a), 67677 Enkenbach-Alsenborn; 2.) Dr. Manfred Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München, (Gruppenbeauftragter) 3.) Marena Bowden, Außerhalb Nieder­saulheim 4, 55291 Saulheim; 4.) Friedrich Schaffarth, Höhenweg 17, 50129 Bergheim; 5.) Oliver Krauss, Carlo-Mierendorff-Str. 25, 67574 Osthofen; 6.) Thomas Wolf, Hauptstr. 37, 67724 Höringen; 7.) Stefan Schmidt, Hinter den Gärten 37, 66287 Quierschied; 8.) Angela Mayer, Keltenweg 73, 67663 Kaiserslautern; 9.) Christian Kiefer, Potzemergarten 9, 54450 Freudenburg; 10.) Daniela Gmeiner, Meißenerstr. 41 a, 90522 Oberasbach; 11.) Michaela Gmeiner, Meißenerstr. 41 a, 90522 Oberasbach; 12.) Thomas Vogler, Rumfordstr. 17, 80469 München; 13.) Ingo Klein, Ermlandstr. 3, 75181 Pforzheim; 14.) Rolf Lindner, Calandrellistr 15, 12247 Berlin; 15.) Stefanie Bauer, An den Neuwiesen 20, 67677 Enkenbach-Alsenborn; 16.) Kurt Frühauf, Randsiedlung 20, 67677 Enkenbach-Alsenborn; 17.) Günter Appel, Hohlstr, 22, 67724 Gonbach; 18.) Rolf Heiss, An der Neuwiesen 20, 67677 Enkenbach-Alsenborn; 20.) Dr. Jürgen Frohwein, Dorfstr. 17, 14913 Hohengörsdorf;

und zahlreicher weiterer Beteiligter.

Dem Wahleinspruch (WP 193/17) sind mehr als 190 Beteiligte beigetreten – die meisten von ihnen in­nerhalb der Einspruchsfrist, zu einem geringen Teil aber auch außerhalb. Das hat der Wahlprüfungs­ausschuss des Deutschen Bundestages mit der BT-Drucksache 19/9450 v. 23.4.2019, Anlage 13.) be­stätigt.

Hiermit ergänzen wir, die mehr als 190 Antragsteller, angeführt vom Beteiligten zu 2.) und Grup­penbevollmächtigten, Dr. Manfred C. Hettlage, beim Deutschen Bundestag den ursprünglichen

Wahleinspruch WP 193/17.

Die Ergänzung des Antrag richtet sich auf die fehlende Anpassung der Ausgleichsmandate. Sie ent­stand im Zusammenhang mit der sog. „Listennachfolge in Überhangmandate“. Marlene Mortler, MdB, ist am 24.9.2017 im Wahlkreis Nr. 246 (Roth) direkt gewählt worden, am 1.7.2019 aus dem Deut­schen Bundestag ausgeschieden und am 2.7.2019 durch die Listennachfolgerin, Dr. Astrid Freuden­stein, ersetzt worden. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Wahlrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Weniger Überhänge, unveränderter Ausgleich?

AUFSTELLUNG ZUR LANDTAGSWAHL

In Sachsen ist dann die Hölle los 

Die AfD selbst hat schlafende Hunde geweckt. In Sachsen wird am 1. September 2019 ein neuer Landtag gewählt. Auch wenn man Wahlumfragen mit der gebotenen Skepsis gegenübersteht, so zeich­net sich doch ab, dass vor allem die CDU und die SPD des Freistaates dramatische Verluste erleiden wird, während die AfD auf dem Wege ist, zweitstärkste Partei im Landtag zu werden. Wie alle Par­teien hat auch die AfD ihre Landesliste aufgestellt und beim Landeswahlleiter eingereicht. Weil dabei Probleme auftraten, welcher Art auch immer, hat sie ihre Liste vorsorglich ein zweites Mal einge­reicht. Das musste den Landeswahlausschuss misstrauisch machen. Hinzu kam, dass die AfD-Landes­liste in zwei verschiedenen Versammlungen der Delegierten aufgestellt wurde. Auf der ersten Ver­sammlung wurden die Plätze 1 bis 18 vergeben und auf der zweiten der Rest, genauer gesagt die Plätze 19 bis 61. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Wahlrecht | Kommentare deaktiviert für AUFSTELLUNG ZUR LANDTAGSWAHL