Wenn die Wähler nicht das letzte Wort haben, dann haben sie auch nicht das entscheidende Wort. Die Volkssouveränität schließt jeden nachträglichen Eingriff in das Wahlergebnis aus. Deshalb ist niemand befugt, einem direkt gewählten Abgeordneten den Zutritt zum Bundestag zu verweigern. Aus dem gleichen Grund ist auch niemand befugt, das Wahlergebnis nachträglich auszugleichen. Wer nach der Wahl das Wahlergebnis über den Kopf der Wähler hinweg ausgleicht, der verfälscht es auch. Ausgleichsmandate sind Zusatzmandate. Sie verletzen die im Grundgesetz garantierte Volkssouveränität.
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Manfred C. Hettlage,
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