Holzweg statt Rechtsweg / Unsere Wahleinsprüche seit 6/2023: ein Protokoll

Die Autoren- und Klägergemeinschaft: Dr. Wolfgang Goldmann; Dr. Ing. Robert Mertel; Joachim Kampka; Dr. Manfred C. Hettlage , (verantwortlich); Dr. Ursula Offergeld-Hettlage; Gero von Braunmühl; Dr. Anton Fischer; Dr. Helmut Fleck; Hans Sultze (Rechtsanwalt); Erich Schmidt; Dipl.-Ing. Wilfried Rickscherd; Dieter Pause und andere.

I. Zur Problemstellung

„Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages.“ So will es das Grundgesetz. Die Überprüfung der Wahl hat also Verfassungsrang. Leider wurde das auf Wasser geschrieben. Denn die Abgeordneten werden so zu Richtern-in -eigener-Sache. Das kollidiert mit dem auf Domitius Ulpian zurückgehenden Grundsatz: „nemo judex in sua causa“. Ewas anders war daher nicht zu erwarten: Im Plenum des Bundestages wurden die Wahleinsprüche, die nachstehend aufgelistet sind, ohne Ausnahme niedergestimmt. Gegen diese parlamentarischen Fehl-Entscheidungen ist zwar die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht zulässig. Doch folgte das Oberste Gericht dem Bundestag auf dem Fuße und wies seinerseits alle Verfassungsbeschwerden – ohne weitere Begründung – ausnahmslos ab. Oft genug geschah das erst nachdem die Legislaturperiode ausgelaufen und alles Schnee von gestern war. Der Rechtsweg wurde damit zum Holzweg!

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Baden-Württemberg: Muss die Landtagswahl wiederholt werden?

Kein Wahlrecht für Minderjährige

Baden-Württemberg hat das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Die Landtagswahl sollte „jünger“ werden und ist es auch geworden, wie vor allem die AfD und die Linke erfreut bestätigen.Im Grundgesetz heißt es jedoch: „Wahlberechtig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ Und das gilt. In Bayern und anderswo bleibt es deshalb bei 18 Jahren. Wegen der Zusammensetzung des Bundesrates müssen sich alle Länder, auch bei der Wahl ihrer Landtagsabgeordneten, an die in der Republik geltenden Spielregeln halten. Baden-Württemberg hat das nicht getan. Die Besetzung des Bundesrates ist daher nicht verfassungskonform. Die Wahl vom 8 März 2026 muss also wiederholt werden. Das will eine Wählergruppe aus Bayern vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen. Urheber der Klageschrift ist Manfred Hettlage. Er betont: „Wer das Wahlrecht für Minderjährige haben will, muss zuvor das Grundgesetz ändern – und zwar mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.“

München, den 27. März 2026

V.i.S.d.P: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

Hintergrund: Link zum Schriftsatz im vollen Wortlaut https://manfredhettlage.de/2026/03/24/muss-die-landtagswahl-in-baden-wuerttemberg-wiederholt-werden/ – more-13688

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Muss die Landtagswahl in Baden-Württemberg wiederholt werden?

Von: Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München (Gruppenbeauftragter im Sinne des § 21 Abs. 1 BVerfGG)

An das: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe (mit Rückschein)

Es gilt das Datum der Zustellung im März 2026

AktenZ. …….

Verfassungsbeschwerde nach Art. 94 Abs. 1 Ziff. 4 a GG (Bürgerklage)

Hiermit beschweren wir uns nach Art. 94 Abs. 1 Ziff. 4a GG beim Bundesverfassungsgericht über die fehlerhafte Wahl und die falsche Besetzung des Landtags in Baden-Württemberg mit den Auswirkung auf den Bundesrat.

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Tariftreue und Vertragsfreiheit – Pressenotiz

Am 26. Februar 2026 hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ (BT-Drucksache 2174325) beschlossen. Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die Vertragsfreiheit im Allgemeinen und Tarifautonomie im Besonderen. Niemand kann vom Staat zum Abschluss von Verträgen und schon gar nicht von Kollektivverträgen genötigt werden. Als Grundrechtsträger darf sich jeder Staatsbürger dagegen zur Wehr setzen. Das gilt insbesondere für die in der Abstimmung v. 26.2.2026 unterlegenen Parteien, vor allem aber für die unmittelbar betroffenen Unternehmerverbände BDI und BDA. – Wo kein Kläger, da kein Richter!“

München, den 26. Februar 2026

V.i.S.d.P: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München               

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Trüber Wein

„Neue Debatte ums Wahlrecht“ – Leserbrief : Zu Münchner Merkur v. 17.2.2026

Familienministerin, Karin Prien, (CDU) sucht nach einem „verfassungsmäßigen Weg, um die Parität von Männern und Frauen im Wahlrecht festzuhalten“. Neu ist an dieser Debatte nichts. Im Gegenteil! Sie ist völlig ausdiskutiert: Bei einer freien Wahl kann man keine Geschlechter-Parität vorgeben. Das politische Ansinnen, die freie Wahl mit der gleichen Kopfzahl von Mann und Frau im Parlament zu verbinden, ist der Versuch einer Quadratur des Kreises. Entweder das eine oder das andere, aber nicht beides zusammen. Und wenn den Politiker*Innen nichts Besseres einfällt, vertreiben sie sich die Zeit damit, den Wählern*Innen „trüben Wein“ einzuschenken.

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Fünf Mandatsanmaßungen – jetzt auch in Brandenburg

Die Freien Wähler, die FDP, und das BSW haben in ihren Wahlgebieten die Sperrklausel überwunden-

Erschienen in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV-blog) v. 5. März 2026

Der Landtagsabgeordnete und Landesfinanzminister, Robert Crumbach (BSW), hat am 5. Januar 2026 der Öffentlichkeit mitgeteilt, er habe seine Partei und Fraktion verlassen. Inzwischen hat ihn die SPD-Landtagsfraktion als Mitglied aufgenommen. [1] Juleen Gruhn (BSW), Melanie Matzies, Reinhard Siemon, und André Ossowski haben das auch getan, wollten aber als parteilose Mitglieder im Landtag verbleiben. [2] Dem steht das Landes-Wahlgesetz entgegen: „Ein Abgeordneter verliert die Mitgliedschaft im Landtag durch Verzicht (…).“ [3].

Der „Verzicht“ auf das Mandat unterliegt einer strengen Formpflicht. Er tritt erst dann ein, wenn die Landtagspräsidentin, Prof. Ulrike Liedke, MdL, ihn amtlich bestätigt hat. [4] Das schließt einen eigenmächtigen Mandatsübertritt natürlich aus. Ohne amtliche „Bestätigung“ bleiben Crumbach, Gruhn und die übrigen BSW-Dissidenten, was sie vorher waren, nämlich fünf über die Landesliste ihrer Partei gewählte Landtagsabgeordnete in Brandenburg. Der Wechsel zur SPD-Land­tagsfraktion bzw. in das Direktmandat eines parteilosen Einzelgängers kommt solange nicht in Betracht.

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Pressenotiz / Das Rückgrat der Demokratie: die Direktwahl

= 1026 Anschläge

Der Münchner Publizist, Manfred C. Hettlage, hat die CSU-Landesgruppe aufgefordert, im Plenum des Hohen Hauses zu beantragen: „1.) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden länderweise gewählt. 2.) Die Abstimmung erfolgt in 598 Wahlkreisen. 3.) Pro Kopf eine Stimme, pro Wahlkreis ein Mandat. 4.) Gewählt ist, wer die meisten Wähler hinter sich gebracht hat. 5.) Die Fünf-Prozent-Sperrklausel entfällt.“ Mehr zu diesen und weiteren Gesetzgebungs-Vorschlägen hat der Experte für das Wahlrecht in seinen Machbarkeits-Studien niedergelegt und diese im Internet publiziert. Sie trägt den Titel: „Die Direktwahl ist das Rückgrat der Demokratie.“ Hettlage: „Mit meinem Vorstoß will ich erreichen, dass die parlamentarische Willensbildung von 598 handverlesenen Mitbürgern ausgeübt wird, die unser Vertrauen haben und die wir uns in außerparlamentarischen und basisdemokratischen Urwahlen selbst aussuchen, um uns im Parlament zu vertreten. – Die Mehrheit der Wahlkreis-Sieger entscheidet!“

ViSdP: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

Zum Hintergrund: Link-I, Machbarkeits-Studie: http://manfredhettlage.de.w020ffc4.kasserver.com/die-direktwahl-ist-das-rueckgrat-der-demokratie/#more-13611.

Link-II, Vita mit Bild: http://manfredhettlage.de.w020ffc4.kasserver.com/about/

NotizRückgrat.docx

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Die Direktwahl ist das Rückgrat der Demokratie

Antrag der CSU-Landesgruppe m Deutschen Bundestag

Antragsteller sind die Abgeordneten im Deutschen Bundestag:

Dr. Stephan Pilsinger (CSU), Alexander Hoffmann (CSU), Jens Spahn (CDU) und die CDU/CSU-Fraktion alle im Deutschen Bundestag.

ENTWURF

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Der Antrag im Überblick

 1. Die Normenklarheit und Verständlichkeit wird für das gesamte Wahhlrecht hergestellt.

2. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden länderweise gewählt.

 3. Die Abstimmung erfolgt in 598 Wahlkreisen.

 4. Pro Kopf eine Stimme, pro Wahlkreis ein Mandat.

 5. Gewählt ist, wer die meisten Wähler hinter sich gebracht hat.

 6. Die Sperrklausel entfällt.

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Pro Kopf eine Stimme!

An die Herausgeber der Franfurter Allgemeinen

Der Artikel von Tim Niendorf, FAZ. 23.8.: „Platz eins ist nicht genug“, kann nicht unwidersprochen bleiben. Die typisch deutsche Doppelwahl ist ein völlig überfrachtetes Konstrukt. Der Geburtsfehler der Bundesrepublik Deutschland ist die Wahl mit zwei Stimmen. Wer zweimal wählt, kann beide Stimmen gegeneinander richten. Das tun etwa 5,4 Millionen sog. „Splitting-Wähler“. Nach geltendem Recht ist die Stimme ungültig, wenn sich der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt. – Nicht so hierzulande!

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23 Wahlkreis-Sieger ohne Mandat – eine Bürger-Petition

Wir richten nach Art. 17 GG an die dafür zuständige Person der parlamentarischen Staatsgewalt die folgende Petition: Die Präsidentin des Deutschen Bundestages möge vom Hohen Hause auf dem Wege eines Wahleinspruchs nach § 2 Abs. 4 Satz 2 WahlprüfG das Ende der wahlrechtlichen Willkür verlangen, die dazu geführt hat, dass 23 Wahlkreis-Sieger nicht in den Bundestag einziehen, obwohl sie in ihren Wahlkreisen mit den meisten Erststimmen ordnungsgemäß gewählt worden sind.

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