Tariftreue und Vertragsfreiheit – Pressenotiz

Am 26. Februar 2026 hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ (BT-Drucksache 2174325) beschlossen. Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die Vertragsfreiheit im Allgemeinen und Tarifautonomie im Besonderen. Niemand kann vom Staat zum Abschluss von Verträgen und schon gar nicht von Kollektivverträgen genötigt werden. Als Grundrechtsträger darf sich jeder Staatsbürger dagegen zur Wehr setzen. Das gilt insbesondere für die in der Abstimmung v. 26.2.2026 unterlegenen Parteien, vor allem aber für die unmittelbar betroffenen Unternehmerverbände BDI und BDA. – Wo kein Kläger, da kein Richter!“

München, den 26. Februar 2026

V.i.S.d.P: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München               

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