Der Landtag ein Tollhaus?

Offener Brief an Cornelia Nesch, Die Wahlleiterin, und Thomas Strobl, Der Landtagspräsident in Baden-Württemberg

Es lässt sich nicht länger übersehen. Das 2022 novellierte Landeswahlgesetz in Baden-Württemberg ist nicht besser als das alte. Es strotzt nur so voller Ungereimtheiten, Gesetzes- und Verfassungsbrüchen. Der Landtag ist nicht ordnungsgemäß gewählt worden und hat sich am 12. Mai 2026 nicht verfassungskonform konstituiert.

1. An der Landtagswahl v. 8. März 2026 waren Unmündige beteiligt. Das widerspricht dem Grundgesetz. Die Wahl muss unter Volljährigen wiederholt werden.

2. Im Landtag gibt es 120 Sitze für 120 Abgeordnete. Hinzukommen 37 „blinde Passagiere“ mit aus der Luft gegriffenen Zusatzsitzen: 14 sog. „Überhänge“ (fehlende Listenplätze) und 23 nachträglich vergebene Ausgleichsmandate. Abgeordnete werden gewählt, niemals aber nach der Wahl ernannt.

3. Zu allem Überfluss ist der Ausgleich größer als der „Überhang“: Es wurden 23 Überhänge ausgeglichen, obwohl es davon nur 14 gab. Bei 9 Ausgleichsmandaten fehlte der Überhang.

4. Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen. Wer das Wahlergebnis ausgleicht, der verfälscht es auch. Und Wahlfälschung ist strafbar.

5. Durch die Sperrklausel werden 15,9 Wählerstimmen auf Parteien umgelegt, die nicht für sie, sondern für andere Parteien bestimmt waren.

6. FDP und Linke wurden von der Zuteilung der Ausgleichmandate ausgesperrt. Sie hätten mit nur einem zusätzlichen Ausgleichsmandat mehr als 5 % aller 120 Mandate erreichen können.

7. Das Stimmensplitting ist eine gespaltene Willenserklärung. Weil sich nicht zweifelsfrei erkennen lässt, was die Wähler gewollt haben, ist die Stimme ungültig. So steht es im Gesetz.

8. Die Doppelwahl mit zwei Stimmen widerspricht dem römisch-rechtlichen „Ne bis idem“-Verbot, nicht zweimal über die gleiche Sache zu befinden. Also keine Doppel-Strafe, keine Doppel-Ehe, kein Doppel-Testament, keine doppelte Staatsbürgerschaft und natürlich auch keine Doppelwahl.

9. Wer zweimal wählt, wählt einmal zu viel. Also weg mit der zweiten Stimme. – „One man one vote.“ Pro Kopf eine Stimme!

Die vollziehende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden. Landeswahlleiterin, Cornelia Nesch, und Landtagspräsident Thomas Strobl, gehören sie zu den Organen des Staates. Sie haben Anlass genug, gegen die unübersehbaren Missstände einzuschreiten und Neuwahlen herbeizuführen.

München, der 15. Mai 2026 gez.: „Die kalte Sophie“

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