Kein Wahlrecht für Minderjährige
Baden-Württemberg hat das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Die Landtagswahl sollte „jünger“ werden und ist es auch geworden, wie vor allem die AfD und die Linke erfreut bestätigen.Im Grundgesetz heißt es jedoch: „Wahlberechtig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ Und das gilt. In Bayern und anderswo bleibt es deshalb bei 18 Jahren. Wegen der Zusammensetzung des Bundesrates müssen sich alle Länder, auch bei der Wahl ihrer Landtagsabgeordneten, an die in der Republik geltenden Spielregeln halten. Baden-Württemberg hat das nicht getan. Die Besetzung des Bundesrates ist daher nicht verfassungskonform. Die Wahl vom 8 März 2026 muss also wiederholt werden. Das will eine Wählergruppe aus Bayern vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen. Urheber der Klageschrift ist Manfred Hettlage. Er betont: „Wer das Wahlrecht für Minderjährige haben will, muss zuvor das Grundgesetz ändern – und zwar mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.“
München, den 27. März 2026
V.i.S.d.P: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München
Hintergrund: Link zum Schriftsatz im vollen Wortlaut https://manfredhettlage.de/2026/03/24/muss-die-landtagswahl-in-baden-wuerttemberg-wiederholt-werden/ – more-13688
